Frankreich 1864: „Verwechslungsgefahr“

Ein Wechsel ist wie ein Scheck ein Zahlungsmittel, kann aber zusätzlich zur Refinanzierung wie ein Wertpapier an die Hausbank oder Dritte weitergereicht werden. Zum Fälligkeitstag muß dann primär der Bezogene die Schuld einlösen, hilfsweise u.a. jeder, der ihn „quer“ unterschrieben hat (daher das Motto: „Schreibe hin, schreibe her, schreibe aber niemals quer!“). Bis Ende 1991 verdiente dabei auch der Staat über die Wechselsteuer, die pro angefangene DM 100.- bei 0,15 DM lag. Sie wurde mit sog. Wechselsteuermarken entrichtet, die auf die Rückseite des Wechsels geklebt wurden. Gerne wurden dafür in der Wechselabteilung einer Bank Praktikanten herangezogen, denen man weismachte, es gäbe da Geschmacksrichtungen wie Erdbeer oder Kirsch. Von wegen: Sie schmeckten beim „Ablecken“ alle gleich, nämlich unvergesslich abscheulich! Wechselsteuermarken sind naturgemäß keine Briefmarken, fallen aber unter den Begriff der Fiskalphilatelie und waren bereits z.B. im 2. Französischen Kaiserreich unter Napoleon III. gebräuchlich. Mit Dekret vom 3.1.1864 wurden dort25 verschiedene Wechselsteuermarken verausgabt, von denen wir exemplarisch 3 Werte hier vorstellen dürfen:

3 1864 Frankreich

Die Marken im Hochformat haben Größe und die graue Farbe gemeinsam, ebenso das große Medaillon in der Markenmitte, welches den lorbeerbekränzten Portraitkopf des Kaisers zeigt, wie wir es -freilich im Querformat- bei der grauen 5 Francs-Briefmarke von 1869 kennen. Jede dieser kaiserlichen Marken („Timbre Impérial“) trägt die Randumschrift „Effets de Commerce de l‘ Étranger et Warrants“, wurde also bei Wechseln und Wertpapieren für die zu entrichtende Steuer eingesetzt. Für jede angefangene 100 Fr waren 5 Centimes Steuer zu zahlen, wie die Marke links der niedrigsten Wertstufe mit dem roten Aufdruck „100 Fr et au dessous“ zeigt, wobei hier „dessous“ natürlich wörtlich mit „unterhalb“ zu übersetzen ist, also keine „Unterwäsche“ bedeutet! Bei 2.000 Fr Wechselsumme war mit der mittleren Marke 1 Fr zu zahlen, und bei 20.000 Fr sogar ein Betrag von 10 Fr, wie der Höchstwert rechts veranschaulicht. Alle 25 Werte ergaben in der Addition 105,75 Fr, damals sehr viel Geld, denn eine Münze zu 100 Fr entsprach 29,03 Feingold, also fast einer ganzen Unze. Da die Wechselsteuermarken sich zum Verwechseln ähnlich sahen, war beim Aufkleben erhöhte Vorsicht geboten, um diese Verwechslungsgefahrbei Wechseln auszuschließen. Alle 25 Marken in ungebrauchter Erhaltung und jeweils vollrandig geschnitten vereint zu finden, stellt eine Sensation dar.

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